Bundestag nimmt Gesetzentwurf an

Im deutschen Bundestag fand am späten Abend des 25. März die dritte Lesung und die Annahme eines Gesetzentwurfes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung statt. Dieses Gesetz soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern schützen.

Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Alle Informationen, den Gesetzentwurf sowie die Änderungs- oder Erschließungsanträge, und die Entscheidungen darüber, sind auf den Seiten des Bundestag zu finden.

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

Am 13. Januar 2021 findet im Bundesausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung statt.

Thema ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Geladen sind dazu verschiedene Inter*Experten.

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