Am Freitag (12.04.2024) wurde das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt und es soll ab dem 01. November 2024 für alle Menschen gelten.
Damit endet der seit 2021 bestehende §45b PStG für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die ihr Geschlecht ändern möchten, und es ergeben sich neue Einschränkungen.
Für Fragen zu dem Gesetz bzw. zu den beschlossenen Änderungen – im Kontext der Varianten der Geschlechtsentwicklung / DSD / Intergeschlecht – kontaktiert uns gerne in der Beratungsstelle.