Im deutschen Bundestag fand am späten Abend des 25. März die dritte Lesung und die Annahme eines Gesetzentwurfes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung statt. Dieses Gesetz soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern schützen.
Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Alle Informationen, den Gesetzentwurf sowie die Änderungs- oder Erschließungsanträge, und die Entscheidungen darüber, sind auf den Seiten des Bundestag zu finden.