Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt

Am Freitag (12.04.2024) wurde das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt und es soll ab dem 01. November 2024 für alle Menschen gelten.

Damit endet der seit 2021 bestehende §45b PStG für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die ihr Geschlecht ändern möchten, und es ergeben sich neue Einschränkungen.

Für Fragen zu dem Gesetz bzw. zu den beschlossenen Änderungen – im Kontext der Varianten der Geschlechtsentwicklung / DSD / Intergeschlecht – kontaktiert uns gerne in der Beratungsstelle.

Bundestag nimmt Gesetzentwurf an

Im deutschen Bundestag fand am späten Abend des 25. März die dritte Lesung und die Annahme eines Gesetzentwurfes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung statt. Dieses Gesetz soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern schützen.

Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Alle Informationen, den Gesetzentwurf sowie die Änderungs- oder Erschließungsanträge, und die Entscheidungen darüber, sind auf den Seiten des Bundestag zu finden.

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

Am 13. Januar 2021 findet im Bundesausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung statt.

Thema ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung “zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung”. Geladen sind dazu verschiedene Inter*Experten.

Mehr dazu unter unter Bundestag