Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

Am 13. Januar 2021 findet im Bundesausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung statt.

Thema ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung “zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung”. Geladen sind dazu verschiedene Inter*Experten.

Mehr dazu unter unter Bundestag

Neues Gesetz im Bundesrat

Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung wurde am 06. November 2020 dem Bundesrat vorgelegt.

Besprochen wurde der Punkt 566/20 unter TOP 30

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/995/tagesordnung-995.html?cms_topNr=30#top-30

Hier ist die Stellungnahme von IVIM (OII Germany) zum Gesetzesentwurf verfügbar:

Stellungnahme OII Stand 23.09.2020

Eine weitere Stellungnahme von IMeV veröffentlicht

Stellungnahme IMeV vom 02.12.2020